Energieausweis

Energieausweis

Ab 01.06.2008 sind alle Hauseigentümer von Gebäuden mit Baujahr bis 1965 verpflichtet bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis erstellen zu lassen. Ab dem 01.01.2009 folgen die Gebäude mit Baujahr ab 1966 und ab dem 01.06.2009 alle Nichtwohngebäude.

Man unterscheidet zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Der Verbrauchsausweis orientiert sich nur am Energieverbrauch und spiegelt in erster Linie das Nutzverhalten wieder. Der Bedarfsausweis ist ein Zertifikat das sich am tatsächlichen Bedarf des Gebäudes orientiert. Es wird ein Norm-Nutzerverhalten zu Grunde gelegt. Im Energieausweis werden dem Hauseigentümer Hinweise zur Modernisierung gegeben.